MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert!

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Seit der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss gegeben hat, herrscht in der Steuerberatungspraxis große Unsicherheit mit Blick auf die Grunderwerbsteuer ab 1.1.2024. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags rettet nun die dringende Regelung für die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen nach Inkrafttreten des MoPeG.

Lange mussten Personengesellschaften und deren steuerliche Berater um die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen bangen: Die befristete Beibehaltung des Status Quo im Grunderwerbsteuergesetz bis Ende 2024 nahm der Finanzausschuss erst auf den letzten parlamentarischen Metern in das Wachstumschancengesetz auf (vgl. DStV-Information vom 16.11.2023). Die Regelung geriet durch den vom Bundesrat Ende November geforderten Vermittlungsausschuss und die Vertagung der Verhandlungen enorm ins Wanken.

Jetzt können Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie ihre Mandanten aufatmen: Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nahm die geplante Regelung aus dem Wachstumschancengesetz heraus und zog deren Einführung vor. Er hat am 13.12.2023 eine Verlängerung des Status Quo der grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen für Personengesellschaften im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen (vgl. BT-Drs. 20/9782, Art. 29, 30, 36, S. 158, 164/165, 192/198). Nach § 24 GrEStG-neu gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer - vorbehaltlich der ausstehenden Reform des Grunderwerbsteuerrechts - nun sogar bis 31.12.2026 weiterhin als Gesamthand. Die Begünstigungen nach §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz können also auch zukünftig - vorbehaltlich der geplanten Reform - in Anspruch genommen werden.

Der Verzicht auf die Besteuerung der Dezemberhilfe Gas, der ebenfalls Gegenstand des auf der Kippe stehenden Wachstumschancengesetzes war, wurde gleichfalls im Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen. Die §§ 123 bis 126 EStG sollen aufgehoben werden.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) setzte sich seit langem und bis zum Schluss für die Umsetzung dieser für den Berufsstand so bedeutenden Regelungen ein und begrüßt sie ausdrücklich. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz soll Mitte Dezember vom Bundesrat beschlossen werden.

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