DStV zum KoaVertrag: Steuerfreiheit bei der Aktivrente

© Thomas Ecke

Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften und belasten das Gedeihen der Volkswirtschaft. Die Koalitionspartner möchten diesem Trend entgegenwirken. Ihr Lösungsangebot: Die Aktivrente. Was hat es damit auf sich? Und wie steht der DStV dazu?

Aktivrente: Lust auf Arbeit im Alter?
Um das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen, sieht der Koalitionsvertrag steuerliche Anreize vor. Konkret: Bis zu 2.000 Euro monatlich sollen vom Gehalt steuerfrei bleiben, wenn Beschäftigte mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten. Zur Vermeidung von Fehlanreizen und Mitnahmeeffekten prüfen die Koalitionspartner jedoch Einschränkungen. So überlegen sie, die Steuerfreiheit auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu beschränken.

Gleichbehandlung erforderlich
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) erkennt das positive Ziel der Koalitionspartner an. Steuerliche Anreize können helfen, ältere Menschen in Arbeit zu halten. Unternehmen bekommen damit ein Instrument an die Hand, um gerade schwer ersetzbare Fachkräfte über den Renteneintritt hinaus beschäftigen zu können.

Die Politik sollte hierbei jedoch nicht zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Selbstständigen auf der einen und abhängig Beschäftigten auf der anderen Seite differenzieren. Der demografische Wandel belastet alle gleichermaßen. Auch Selbstständige und Unternehmer haben immer mehr Schwierigkeiten, eine geeignete Nachfolge zu organisieren. Gelingt dies nicht, arbeiten viele bis ins hohe Alter weiter und verschieben den Ruhestand. Positiver Nebeneffekt für die Gesellschaft und den Staat: Sie sichern den Fortbestand des Unternehmens, Arbeitsplätze und Fachwissen. Und: Bestenfalls sprudeln die Steuereinnahmen weiter.

Verzahnung der Regelungen sinnvoll
Ebenso wollen die Koalitionspartner die Nichtanwendbarkeit der Steuerfreiheit bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze prüfen. Das heißt: Wer nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente geht, muss erst das gesetzliche Rentenalter erreichen, bevor er von der Steuerfreiheit profitieren kann. Auch hier sollte die Politik nochmal genau hinschauen, ob diese Beschränkung dem Ziel, Fachkräfte in Arbeit zu halten, wirklich dienlich ist.

Fazit
DStV-Präsident StB Torsten Lüth fordert: „Anreize für die Weiterbeschäftigung im Alter können den Fachkräftemangel abmildern. Dabei sollte die Politik aber auch an die vielen Unternehmer und Selbstständigen denken, die weit über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten. Auch sie werden dringend gebraucht und sollten daher die steuerlichen Anreize in Anspruch nehmen können. Dadurch sichern sie das Unternehmen, Arbeitsplätze, Fachwissen und Steuereinnahmen. Diese Gleichbehandlung ist daher angebracht und fair.“

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