JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

© ©VladVasilkov - stock.adobe.com

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Mit im Paket ein frühes Weihnachtsgeschenk für den Berufsstand: endlich Sicherheit in der Beratung bis 31.12.2026 - die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ist gebannt.

Langes Ringen für eine Übergangsregelung
Rein, raus, rein: Die Übergangsregelung für Vergünstigungen im Sinne der §§ 5, 6, 7 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hatte Eingang in mehrere Gesetzesentwürfe gefunden. Der Appell des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) war stets der gleiche: Rechtssicherheit schaffen! Nachdem der DStV bereits im JStG 2022 eine Klarstellung gefordert hatte, war sie im Wachstumschancengesetz durch den Finanzausschuss ins Gespräch gebracht worden (vgl. DStV-Info vom 16.11.2023). Letztlich nahm der Deutsche Bundestag aber im Kreditzweitmarktförderungsgesetz eine Regelung auf. Dadurch besteht der Status Quo – rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin als Gesamthand – bis Ende 2026 fort (vgl. DStV-Info vom 14.12.2023). Die Begünstigungen waren scheinbar temporär gerettet.

Rechtssicherheit für „Alt-Fälle“
Was die Berater und ihre Mandanten im Rahmen der Steuervergünstigungen weiterhin umtrieb: Kommt es am 01.01.2027 durch den Wegfall der Status Quo-Regelung zu einem Verstoß gegen die Nachbehaltensfristen und damit zu einer Nachversteuerung? Hierüber diskutierte der DStV-Steuerrechtsausschuss auch in seiner Frühjahrssitzung (vgl. DStV-Info vom 13.05.2024). Der lange Atem des DStV und die Adressierung der Problematik in diversen Stellungnahmen sowie in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Steuerfortentwicklungsgesetz zeigten schließlich Erfolg. Denn jetzt kann aufgeatmet werden! Wie im JStG 2024 geregelt ist, wird es für alle bis Ende 2026 realisierten Vorgänge keine Nachbesteuerung geben.

DStV wird Reform der Grunderwerbsteuer begleiten
Offen ist hingegen nach wie vor, wie es um die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ab 2027 steht. Der DStV spricht sich für eine Reform des Grunderwerbsteuerrechts aus. Er wird die Reformbestrebungen begleiten und insbesondere in puncto Rechtssicherheit und Praktikabilität kritisch prüfen.

Das könnte Sie auch interessieren

  • 25.06.2025
    BMF plant Informationsblatt zu § 4 Nr. 22 UStG – DStV nimmt Stellung

    Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen zieht weitere Kreise. Aktuell arbeitet das BMF an einem Informationsblatt zur Abgrenzung von Bildungsleistungen, die durch bestimmte Einrichtungen erbracht werden. Der DStV hat sich den Entwurf angesehen. Sein Fazit: Es braucht Zeit und eine...

    Mehr lesen
  • 17.06.2025
    Neue Taxonomien für die E-Bilanz: BMF berücksichtigt DStV Anregungen

    Die oberste deutsche Finanzbehörde veröffentlichte kürzlich das aktualisierte Datenschema für die E-Bilanz. Dabei berücksichtigt sie auch die vom DStV geforderten Klarstellungen hinsichtlich der Übermittlung der unverdichteten Kontennachweise und Kontensalden. Auch billigt sie eine...

    Mehr lesen
  • 04.02.2025
    DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an!

    Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit...

    Mehr lesen