Steuerliches Investitionssofortprogramm auf dem Weg

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Das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung hat den Startblock verlassen. Mit „Investitions-Booster“ ausgestattet soll es noch vor der parlamentarischen Sommerpause ins Ziel sprinten. Neben der temporären Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sind u.a. die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes enthalten. Doch hält der Entwurf, was er verspricht?

In bemerkenswertem Tempo schreitet die neue „Arbeitskoalition“ zur Tat. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat sich das Bundeskabinett am 04.06.2025 mit dem Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm befasst. Dieser wird durch die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Im Gepäck – und damit nun auf dem Weg durch ein grundsätzlich flink geplantes Gesetzgebungsverfahren – sind folgende Vorhaben:

• Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung („Investitions-Booster“) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 30 % in 2025, 2026 und 2027,
• schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 bis auf 10 % ab 2032,
• stufenweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % (ab dem VZ 2032),
• Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge,
• Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100 000 € sowie
• Ausweitung des Forschungszulagengesetzes. 

Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung geboten
Dass die neue Regierung nun flott ins Machen kommt, ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber: Der erneute „Befristet-Stempel“ bei der geplanten Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist dem DStV ein Dorn im Auge. Wenigstens hier sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgesteuert werden. Erst vor wenigen Tagen hatte sich der DStV entsprechend und weitergehend zu den Abschreibungsplänen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag positioniert (vgl. DStV-Information vom 28.05.2025).

Reform der Thesaurierungsbegünstigung zugunsten von KMU auf den Weg bringen
Ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart: die Umsetzung wesentlicher Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Auch hierzu hatte der DStV bereits sein Statement und seine Verbesserungsvorschläge abgegeben (vgl. DStV-Information vom 26.05.2025). Doch die nun im Gesetzentwurf geplante stufenweise Absenkung des Thesaurierungssatzes steht auf einem anderen Blatt. Sie ist zwar folgerichtig, um die Kluft bei der steuerlichen Belastung von Kapital- und Personengesellschaften im Zuge der geplanten schrittweisen Körperschaftsteuersatz-senkung nicht noch größer werden zu lassen. Eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) steht damit aber weiterhin aus. Der DStV appelliert, diese ebenso zügig und entschlossen anzugehen, wie die aktuell geplanten Maßnahmen.

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