05.07.2017, Kategorie Archiv Europa

Harald Elster im Gespräch mit Dr. Andreas Schwab MdEP

Am 28.6.2017 trafen DStV-Präsident StB/WP Harald Elster, DStV-Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und DStV-Europareferent StB René Bittner zu einem Meinungsaustausch mit dem Mitglied des Europäischen Parlaments, Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Mitglied des Vorstands der EVP-Fraktion sowie stellv. Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Dr. Andreas Schwab zusammen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das kürzlich von der EU-Kommission vorgelegte und bereits im Rat der EU behandelte Binnenmarktpaket (vgl. Stbg. 2017, S. 193 und 222). Der Europaabgeordnete Dr. Schwab ist Berichterstatter für den in dem Paket enthaltenen Richtlinienvorschlag der Kommission für ein erweitertes Raster für die obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung beim Erlass nationaler berufsrechtlicher Regelungen. Die Vertreter des DStV setzten sich für Verbesserungen des Dienstleistungspakets ein. So plädierten sie u.a. dafür, die in dem Richtlinienvorschlag zum Verhältnismäßigkeitstest vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung auf die vier vom Europäischen Gerichtshof seinen Entscheidungen traditionell zugrunde gelegten Prüfkriterien zu beschränken und in diesem Zusammenhang zumindest klarzustellen, dass die in dem Vorschlag darüber hinaus enthaltenen, zusätzlich aufgeführten Aspekte keine zusätzlichen Kriterien oder Anforderungen darstellen, sondern allenfalls als Hinweise dienen, in welchen Konstellationen es auf die genannten vier Kriterien ankommen kann; wobei diesen Merkposten auch keine negative Tendenz beizumessen sei, was in der Richtlinie ggf. klargestellt werden sollte. Ggf. könnten diese Merkposten auch in eine Anlage mit empfehlendem Charakter ausgelagert werden. Bezüglich des in dem Dienstleistungspaket ebenfalls enthaltenen Richtlinienvorschlags über eine Reform des Notifizierungsverfahrens sprachen sich die Vertreter des DStV dagegen aus, der EU-Kommission die Befugnis einzuräumen, den Mitgliedstaaten den Erlass nationaler Vorschriften per Beschluss zu verbieten. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Abstimmung über die europarechtliche Zulässigkeit nationaler Vorschriften in einem möglichst frühen Stadium erfolge. Davon müsse aber die grundsätzliche Regelung der Verträge unberührt bleiben, dass die Mitgliedstaaten selbst über den von ihnen einzuschlagenden Weg entscheiden dürfen und die Kommission im Falle eigener rechtlicher Bedenken den Weg eines Vertragsverletzungsverfahrens zu beschreiten habe. Dr. Schwab MdEP zeigte sich optimistisch, dass die vom DStV gemachten Ausführungen in den Beratungen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucher eine Rolle spielen werden. Der DStV bedankt sich bei Herrn Dr. Schwab für das offene, von der Suche nach bestmöglichen Lösungen geprägte sachliche Gespräch und wird den weiteren Fortgang der Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission mit Interesse und Engagement begleiten. Stand: 3.7.2017


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