06.04.2017, Kategorie Archiv

DStV bei der 41. Berliner Steuerfachtagung des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg e.V.

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. lud zu seiner 41. Berliner Steuerfachtagung ein. Die Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Unternehmensnachfolge. Mehr als 320 Teilnehmern, Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, aber auch Vertreter der Finanzverwaltung sowie der Wissenschaft, bot sich ein interessantes Fachprogramm. Der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg e.V. StB Carsten Butenschön begrüßte die Zuhörer herzlich. Er skizzierte in seiner Eröffnungsrede die missliche Situation für Unternehmenserben in Deutschland. Zunächst verstrich im vergangenen Jahr die ursprünglich vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Neuregelung der Erbschaftsteuer. Schließlich wurde die Reform zwar nach langem Ringen verabschiedet. Jedoch bleibt am Ende eine Regelung, die nach wie vor verfassungsrechtlich als kritisch angesehen werden könnte. Hinzu komme, dass die Norm äußerst komplex gestrickt wurde. Folglich drohen steuerliche Unwägbarkeiten. Butenschön betonte mit Blick auf die Agenda des Tages, dass nicht nur rechtliche Unsicherheiten die Nachfolgeplanung erschwerten. Bei einem solch sensiblen Thema müssten in gleichem Maße psychologische Effekte berücksichtigt werden. Ute Goetsch, Leiterin der Steuerabteilung der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, wies in ihrer Grußansprache darauf hin, dass die politische Diskussion um die Erbschaftsteuerreform noch nicht abgeschlossen sei. Sie bedauere, dass tatsächlich umwälzende Überlegungen wie das „Flat Tax-Modell“ allzu schnell wieder vom Tisch waren und man sich letztlich für eine minimalinvasive Lösung entschieden habe. Sie zeigte aber gleichzeitig Verständnis, dass ein Kompromiss nun mal bedeute, dass alle Beteiligten Abstriche machen müssten. Goetsch sprach neben der Erbschaftsteuer weitere aktuelle steuerliche Themen an. So sei aus Sicht der Finanzverwaltung etwa das Kassengesetz noch ausbaufähig. Mit der Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen rechnete Goetsch hingegen in dieser Legislaturperiode nicht mehr. RA/FAfStR/StB Prof. Dr. Frank Hannes stieg in seinem Vortrag in die Details der Erbschaftsteuerreform ein. Er nahm die Veranstaltungsteilnehmer mit auf einen rasanten, lehrreichen Ritt durch die gesetzlichen Neuerungen. Angefangen von der Ermittlung des begünstigungsfähigen Vermögens ging es hin zur Bestimmung des begünstigten Vermögens und schließlich erläuterte Hannes den Umfang der Verschonung. Er machte keinen Hehl daraus, dass das Gesetz an einigen Stellen verfehlte Regelungen geschaffen habe. Dies veranschaulichte er am Beispiel der 20 Jahre andauernden Nachlauffrist, die für die Nutzung eines Wertabschlags für qualifizierte Familiengesellschaften gilt. Eine solche Nachhaltefrist, die für die Beteiligten unter Umständen eine Frist über mehrere Generationen hinweg bedeute, sei absurd. Spätestens jetzt war den Teilnehmern klar, dass die Reform der Erbschaftsteuer die Unternehmensnachfolge verkompliziert hat. Dieser Erkenntnis folgte der Appell von Thomas Uppenbrink, Insolvenzverwalter, die Psychologie beim Thema der Unternehmensnachfolge nicht zu unterschätzen. So herrsche bei vielen Unternehmern eine Vernachlässigung oder gar Verdrängung der Nachfolgeplanung. Sie bedeute für Betroffene das Eingeständnis, selbst zu alt zu sein. Das, erläuterte Uppenbrink, wollten die Wenigsten wahrhaben. Ein solches Verhalten gefährde allerdings mitunter stark die Fortführung eines Unternehmens. StB Dr. Martin Strahl vervollständigte mit seinem Vortrag die Rundumbetrachtung der Fachtagung zur Unternehmensnachfolge. Die Teilnehmer konnten gespannt seinen Ausführungen zur Nachfolgeplanung aus ertragsteuerlicher Sicht lauschen. Anhand aktueller Rechtsprechung stellte Strahl unter anderem diverse Gestaltungsoptionen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vor. Sicher gehören nicht alle der höchstrichterlich entschiedenen Fälle zu jedermanns Alltagsgeschäft. Dennoch verdeutlichte Strahl anschaulich, welche ertragsteuerliche Wirkung etwa Betriebsaufspaltungen im Rahmen der Unternehmensüberleitung auf die nächste Generation haben können. An der gelungenen Veranstaltung nahmen für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Geschäftsführerin der TeleTax GmbH RA/StB Sabine Motte, die Leiterin der Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein sowie die Referentin für Steuerrecht Daniela Ebert, LL.M, teil. Stand: 5.4.2017


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