17.11.2017, Kategorie Archiv

BaFin: WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Seit Anfang November 2017 bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, Einlagensicherungsprüfungsberichte nach § 53 EinSiG und Einreichungen nach § 27 PrüfbV über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) als PDF-Datei elektronisch einzureichen. Bisher gab es diesen Übermittlungsweg nur für Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG. Um das Verfahren nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Eine detaillierte Beschreibung ist auf der Internetseite der BaFin (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/Pruefungsberichte/pruefungsberichte_artikel.html) erhältlich. Stand: 13.11.2017


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