30.01.2018, Kategorie Archiv

BMI und BMWi setzten Informationsreihe zu neuen Datenschutzanforderungen fort

Umsetzungsfragen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) standen am 24.1.2018 in Berlin erneut im Fokus einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Bundesministeriums des lnnern (BMI) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Damit knüpften die beiden Ministerien an ihre gutbesuchte Veranstaltung vom Oktober letzten Jahres an und boten zahlreichen Vertretern von Kammern und Verbänden erneut die Gelegenheit, sich über die künftigen Datenschutzanforderungen zu informieren, die ab dem 25.5.2018 gelten werden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) war durch seinen Berufsrechtsreferenten RA Christian Michel vertreten. In verschiedenen Impulsreferaten wurden einzelne praxisrelevante Aspekte vorgestellt. So berichtete etwa Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des IT-Branchenverbandes Bitkom, zu Fragen der sog. Auftragsverarbeitung. Dr. Sebastian Kraska, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter der IITR Datenschutz GmbH, informierte über die künftige Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Schließlich ging Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer des Verbandes der Wirtschaftsauskunfteien, der Frage nach, ob Codes Of Conduct die Rechtssicherheit beim Datenschutz erhöhen können. Die wichtigste Aufgabe, so die einhellige Meinung, bestehe für die Datenschutzbehörden derzeit darin, die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe der DSGVO mit Leben zu füllen und mit Anwendungshinweisen die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern. In diesem Zusammenhang mahnte der Staatssekretär im BMWi, Matthias Machnig, die Datenschutzbehörden dazu an, insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland möglichst zeitnah durch einheitliche und abgestimmte Informationen zu unterstützen. BMI und BMWi wollen auch künftig in weiteren Folgeveranstaltungen gemeinsam über die neuesten Entwicklungen beim Datenschutz informieren. Stand: 29.1.2018


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