06.03.2018, Kategorie Archiv

DStV zu Gast bei der OECD in Paris

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat am 16.1.2018 an der öffentlichen Konsultation der OECD zur Einführung von „Bindenden Offenlegungsregeln für den Umgang mit CRS-Vermeidungsvereinbarungen und Offshore-Strukturen“ (Mandatory Disclosure Rules for Addressing CRS Avoidance Arrangements and Offshore Structures) teilgenommen (E 02/18). Die OECD Modelregelungen sehen vor, eine Anzeigepflicht einzuführen, wonach Staaten sogenannte „Intermediäre“, wie beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzberater oder Banken, dazu verpflichten, „CRS-Vermeidungsvereinbarungen“ und „Offshore-Strukturen“ an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Die Modelregelungen werden in der Working Party No. 10 (WP 10) der OECD bearbeitet. Schwerpunkt der WP 10 ist der Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten zu internationalen Steuerangelegenheiten. Der „OECD Common Reporting Standard (CRS)“ geht im Wesentlichen auf die Arbeit der WP 10 zurück. Das Business and Industry Advisory Committee der OECD (BIAC) ist das wirtschaftliche Beratungsgremium der WP 10 und bezieht regelmäßig Stellung zu Regelungen, die in der WP 10 besprochen und verabschiedet werden. Auf Grund seiner umfassenden Stellungnahme wurde der DStV nun Ende Januar 2018 vom BIAC eingeladen, am 8.2.2018 an der Anhörung der WP 10 zur Anzeigepflicht von CRS-Vermeidungsvereinbarungen und Offshore-Strukturen bei der OECD in Paris teilzunehmen. Der DStV wurde durch Europareferent Dr. Jan Trommer vertreten. Im Rahmen der Gespräche machte der DStV nochmals deutlich, dass einzelne Regelungen des OECD-Entwurfs noch sehr unklar formuliert sind und somit viel Interpretationsspielraum lassen. Nur eine möglichst klare und präzise Ausarbeitung der Modelregelungen, insbesondere der Kennzeichen, welche die meldepflichtigen Sachverhalte bestimmen, kann zum Ziel des Regelungsvorhabens, einer Steigerung der Transparenz, beitragen. Nur mit eindeutigen Anforderungen und Regelungen kann die Rechtssicherheit für Steuerberater und Steuerpflichtige in Deutschland erhöht und eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Weiterhin mahnte der DStV, dass berufsrechtliche Besonderheiten, wie der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Berater und Mandant durch die Verschwiegenheitspflicht, geschützt werden müssen. Allerdings bestehen angesichts der Formulierungen im Vorschlag der OECD noch Unklarheiten, inwieweit der Intermediär einer Informationspflicht gegenüber dem Steuerpflichtigen und anderen Intermediären unterliegt und was für Haftungsfragen im Falle einer Nichterfüllung entstehen. Der DStV hat hier im Rahmen des BIAC nachdrücklich einen weiteren Klärungsbedarf angemahnt. Mit Bezug auf die aktuellen Entwicklungen zur Anzeigepflicht in der Europäischen Union (COM(2017)335 final) unterstrich der DStV, dass hier zwei nicht aufeinander abgestimmte Regelwerke entstehen könnten. Die Kohärenz der OECD-Regelungen und des EU-Richtlinienentwurfs zur Anzeigepflicht und deren verfahrensrechtlichen Aspekten ist aus Sicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer jedoch unabdingbar. Der DStV führte aus, dass es für den Berufsstand essentiell sei, dass die federführenden Organe der OECD und der EU ihre Vorhaben absprechen und koordinieren, um eine unnötige Belastung und Mehrarbeit durch widersprüchliche Anzeigepflichten zu vermeiden. Auch suchte der DStV den unmittelbaren Austausch mit den Vertretern des Bundesfinanzministeriums (BMF), um schon früh die Weichen für eine eventuelle Umsetzung der OECD-Regelungen in Deutschland zu stellen. Zur Freude des DStV bedeutete Ernst Czackert, Referatsleiter des BMF für Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, dass man bei der Umsetzung der Regelungen in Deutschland durch fachliche Expertise unterstützend den Gesetzesentwurf begleiten solle. Stand: 6.3.2018 Lesen Sie hierzu auch: Geplante Anzeigepflicht für Intermediäre – DStV nimmt an OECD-Konsultation teil Erfolgreiche ETAF-Konferenz zur Anzeigepflicht, zur Bekämpfung von Steuerflucht und zur Besteuerung der Digitalwirtschaft in Brüssel Stellungnahme E 05/18 des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Erweiterung des Informationsaustauschs in Steuersachen (COM(2017) 335 final)


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