05.04.2018, Kategorie Archiv

DStV zu Gast bei der Münchener Steuerfachtagung 2018

Am 21. und 22.3.2018 fand die diesjährige Münchener Steuerfachtagung statt, an der Präsidien und Geschäftsführung von DStV und DStI sowie zahlreiche Mitglieder des Vorstands des DStV und Geschäftsführer von Mitgliedsverbänden teilnahmen. Für den Vorstand der Münchener Steuerfachtagung begrüßte Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen von der LMU München die ca. 300 Teilnehmer. Im Rahmen des Eröffnungsvortrags gab der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff einen Überblick über 100 Jahre Rechtsschutz durch Steuergerichte in Deutschland. Neben einem geschichtlichen Rückblick lieferte Mellinghoff dabei eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und schilderte zukünftige Herausforderungen für die Finanzgerichtsbarkeit. Dazu zählte er die sich verstärkende Internationalisierung des Steuerrechts, den zunehmenden Datenaustausch mit den dadurch steigenden Anforderungen an den Datenschutz sowie die sich intensivierende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens, aus der sich neue Rechtschutznotwendigkeiten ergeben. Nachdrücklich wies er darauf hin, dass – trotz aller Veränderungen des Steuerrechts und der eingesetzten technischen Hilfsmittel – die Verfassung auch zukünftig der Maßstab für die Beurteilung formeller und materieller steuerrechtlicher Fragen bleiben müsse. Entscheidend sei die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, was bedeute, dass es für die Gerichte entscheidend sein müsse, welche Aussage die Gesetze treffen, und es nicht darauf ankommen könne, welche moralischen Erwägungen in Bezug auf Steuervermeidung und Steuerumgehung gerade diskutiert werden. Besonderen Nachdruck legte Mellinghoff darauf, dass ein Bedürfnis nach einer internationalen Finanzgerichtsbarkeit bestehe, da sich länderübergreifende steuerrechtliche Regelungen dauerhaft nicht ausschließlich auf der Ebene nationaler Gerichtsbarkeiten beurteilen lassen. Der darauffolgende Vortrag von Prof. Dr. Drüen war dem Verfassungsrechtschutz gegen Steuergesetze gewidmet. Darin leuchtete Drüen die finanzverfassungsrechtlichen Innovationsspielräume des Steuergesetzgebers aus, widmete sich dem Gleichheitssatz, den er als zentrale Vorgabe und Schranke der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers bezeichnete, machte die Auswirkungen des Gleichheitsgrundsatzes und die Probleme auf dem Weg zur Besteuerungsgleichheit anhand der aktuellen Diskussionen um die Grundsteuer deutlich und behandelte abschließend die Frage, ob der Grundrechtschutz in Steuersachen zukünftig primär auf deutscher oder auf europäische Ebene gewährleistet werden müsse. Nach einem Vortrag von Prof. Dr. Georg Crezelius zum Nießbrauch an unternehmerischem Vermögen standen am Nachmittag des ersten Tages aktuelle Fragen der Betriebsprüfung, der Sanierung und der Umsatzsteuer sowie des internationalen und europäischen Steuerrechts auf der Tagesordnung. Der zweite Tag war u. a. Fragen der Digitalisierung sowie der drohenden Einführung von Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle gewidmet. Außerdem nahmen Bundesrichter zu aktuellen Fragen der Kapitalbesteuerung, der Grunderwerbsteuer sowie der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften im Einkommen- und Gewerbesteuerrecht Stellung. Stand: 3.4.2018


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