20.06.2018, Kategorie Archiv

DStV im Gespräch mit MdB StB Ralph Brinkhaus

Am 13.6.2018 trafen der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) WP/StB Harald Elster und DStV-Vizepräsident StB/RB Manfred F. Klar zu einem Gespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion MdB StB Ralph Brinkhaus zusammen. Im Fokus der Erörterungen standen die Anzeigepflichten für Steuergestaltungen und die Reform der Grundsteuer. Angesichts der vielen Fragen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ergeben, warnte Elster davor, zeitgleich eine Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen einzuführen. Gesetzgeberische Schnellschüsse würden alle Beteiligten – Steuerpflichtige, deren Steuerberater, die Finanzverwaltung und nicht zuletzt den Gesetzgeber – überfordern. Kollateralschäden wären vorprogrammiert. Vielmehr sollten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie Augenmaß – beispielsweise bei der Festlegung der Sanktionen – und Rechtssicherheit durch die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Zentrum stehen. Darüber hinaus müsse das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem steuerlichen Berater unangetastet bleiben. Elster appellierte, dass der Gesetzgeber die in der EU-Richtlinie vorgesehene Möglichkeit für eine Ausnahme von der Meldepflicht für Berufsgeheimnisträger nutzen müsse. In puncto Reform der Grundsteuer ist zwar aufgrund der engen, durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen eine schnell umsetzbare Lösung gefordert. Elster und Klar, der zugleich Präsident des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB) ist, warben aber dennoch für eine ruhige Hand des Gesetzgebers. Die in den letzten Jahrzehnten zwischen den Ländern unversöhnlich geführten Diskussionen hätten gezeigt, dass diese nicht zum Ziel führten. Nun bedürfe es eines einfachen, transparenten und schnell umsetzbaren Verfahrens – wie z. B eines Flächenmodells. An dem Gespräch nahmen für den DStV auch der Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und die Leiterin der Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein teil. Stand: 20.6.2018 Lesen Sie hierzu auch: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was – Wie – Warum?


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