21.01.2019, Kategorie Archiv

DStV im Gespräch mit MdB Fritz Güntzler zur Grundsteuerreform

In 2019 entscheidet die Politik grundlegende steuerliche Fragen. Die Grundsteuerreform steht als Erstes auf der Agenda. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) tauschte sich mit MdB WP/StB Fritz Güntzler als zuständigem Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 16.1.2019 dazu aus. Auf dem Peak der politischen Diskussion zwischen Bund und Ländern über die Reform wünschte sich DStV-Präsident WP/StB Harald Elster Besonnenheit von den Gesprächspartnern. Güntzler und Elster waren sich einig, dass die Steuer als das maßgebliche Finanzierungsinstrument der Kommunen erhalten bleiben muss. Insofern müsse die Frist des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 zwingend eingehalten werden. Angesichts der zum Gesprächszeitpunkt weit auseinander liegenden Positionen der maßgeblichen Entscheidungsträger erschien dies als eine besondere Herausforderung. Da alle Gesprächsparteien um die Bedeutung des Steueraufkommens wüssten, zeigte Güntzler sich jedoch zuversichtlich, dass eine Einigung fristgerecht gelinge. Güntzler und Elster waren sich in puncto der grundlegen Ausrichtung der Reform einig: Für die Grundsteuer müsse ein administrierbares, nachvollziehbares und innerhalb der zeitlichen Vorgaben umsetzbares Verfahren geschaffen werden. Diesen Aspekten folgend überzeugten Elster die bis dahin erörterten Vorschläge zu einem wertunabhängigen und einem wertabhängigen Modell jedoch noch nicht. Bei dem wertunabhängigen Modell, welches für die Bewertung an Grundstücks- und Gebäudeflächen anknüpft, sah Elster das Problem, dass die tatsächlichen Werte der Immobilien nicht zum Ausdruck kommen. Der Bürger könnte deshalb nicht hinreichend nachvollziehen, warum er mehr oder weniger Grundsteuer als sein Nachbar zahlen müsse. Das wertabhängige Modell versuche zwar, diesem Gedanken durch die Anknüpfung an die Miete gerecht zu werden. Diese Grundlage sei jedoch ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wie viel Miete anfalle, hänge auch davon ab, wie alt der Mietvertrag sei. Für identische Wohnungen in einem Haus würde so eine unterschiedliche Grundsteuer anfallen. Vor diesem Hintergrund muss nach Auffassung von Elster der Gesetzgeber sowohl das eine wie das andere Modell nachjustieren. Sei es, indem er das wertunabhängige Modell um Wertkomponenten anreichert, oder, indem er das wertabhängige Modell von seinen streitanfälligen und bürokratischen Bestandteilen befreit. An dem Austausch mit MdB Güntzler nahmen neben dem DStV-Präsidenten Elster RAin/StBin Sylvia Mein, Leiterin der DStV-Steuerabteilung, und Denis Basta, DStV-Referent für Steuerrecht, teil. Stand: 21.1.2019 Lesen Sie hierzu auch: DStV-Präsident Elster mahnt rechtssichere und unbürokratische Reform der Grundsteuer an DStV im Gespräch mit MdB StB Ralph Brinkhaus MdB Markus Herbrand im Gespräch mit DStV-Präsident Elster Grundsteuer: Das BVerfG zwischen den politischen Fronten DStV-Stellungnahme S 08/15 an das Bundesverfassungsgericht DStV-Stellungnahme S 11/14 an das Bundesverfassungsgericht


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