22.02.2019, Kategorie Archiv Europa

Zwei Welten und doch Gemeinsamkeiten …

So könnte man die Begegnung von Vertretern aus Steuerabteilungen großer deutscher und internationaler Unternehmen mit RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbandes, auf der Tax Digital-Tagung am 20.2.1019 in Berlin beschreiben. Prof. Dr. Pestke hielt dort einen Vortrag unter dem Motto „Update Regulierung Steuerfunktion – Wo gibt es neue Regelungen, welche die Steuerfunktion beeinflussen?“. Dabei ging es um die Frage, wie die Digitalisierung und andere Megatrends das materielle Steuerrecht und das Steuerverfahrensrecht weltweit, auf europäischer Ebene und national verändern und damit auch auf die Steuerfunktion einwirken. Zu Beginn seines Vortrags stellte Pestke klar, dass er unter dem Begriff „Steuerfunktion“ sowohl die Steuerabteilungen größerer und großer Unternehmen verstehe, aber auch die steuerberatenden Tätigkeiten, die von Angehörigen steuerberatender Berufe extern für KMUs und sonstige Steuerpflichtige erbracht werden. Nach einem Rückblick auf die seit dem Jahre 2005 in Deutschland schrittweise vollzogenen bzw. angestoßenen, digital bedingten Änderungen des Besteuerungsverfahrens wie ELSTER, E-Bilanz, GoBD, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Einsatz von Risikomanagementsystemen der Finanzverwaltung, vorausgefüllter Steuererklärung, Vollmachtsdatenbank und automatisierter Bearbeitung von Steuererklärungen, mit dem Kassengesetz inklusive Kassennachschauen, Einzelaufzeichnungs- und Belegausgabepflichten sowie einer starken Ausweitung digitaler Betriebsprüfungen ging Pestke zunächst auf internationale Missbrauchsbekämpfungs- und Transparenzinitiativen ein. Bei der Darstellung der Missbrauchsbekämpfungsregelungen stellte Pestke die weltweiten Diskussionen über Steuerhinterziehung und Steuervermeidung dar, schilderte die auf Missbrauchsabwehr gerichteten Aktionspunkte des Anti-BEPS-Projekts, die europäischen Umsetzungsregelungen ATAD I und II sowie das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (sog. Multilaterales Instrument, MLI). Im Zusammenhang mit den internationalen Transparenzinitiativen ging er auf das Country-by-Country-Reporting, den Internationalen Automatischen Informationsaustausch (AIA) und den dazugehörigen Common Reporting Standard (CRS) ein. Er schilderte dann aber auch die von der Europäischen Union beschlossene und somit zwingend umzusetzende Richtlinie über Anzeigepflichten bezüglich legaler grenzüberschreitender Steuergestaltungen sowie das vom DStV besonders kritisch gesehene Projekt einer nationalen Anzeigepflicht für rein innerdeutsche Steuergestaltungen. Zu dem Bereich der Transparenzinitiativen zählte er auch die europäischen und nationalen Berichtspflichten in Sachen Corporate Social Responsibility. Als Beispiel, wo staatliche und private Regulierung ineinander greifen, nannte Pestke das Thema Tax Compliance. Dabei ging er auf die diesbezügliche Rechtsprechung, bestimmte nationale Vorschriften insbesondere des Umsatzsteuerrechts, das BMF-Schreiben vom 23.5.2016 zur Änderung des Anwendungserlasses zu § 153 AO, den IDW-Standard PS 980, den IDW Praxishinweis 1/2016 und die am 23.7.2018 veröffentlichten Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem (Steuer-IKS) ein. Ein weiteres Kapitel seines Vortrags widmete er den OECD-Plänen, die Tax Compliance durch eine verbesserte Beziehung zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung, insbesondere im Rahmen sog. Kooperationsmodelle, zu steigern. Schließlich stellte er die Überlegungen der EU-Kommission zur Einführung eines sog. Zertifizierten Umsatzsteuerpflichtigen dar, denen der DStV allerdings kritisch gegenüberstehe. In dieser Auffassung wurde er von Teilnehmern der Konferenz nachhaltig unterstützt. Als Auswirkungen der Digitalisierung auf das materille Steuerrecht kennzeichnete Pestke das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet, das europäische Projekt einer Digitalsteuer und die in dieselbe Richtung weisenden nationalen Initiativen einzelner EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Österreich und Großbritannien. Anschließend schilderte er den aktuellen Stand des Projekts GKG und GKKG und befasste sich kurz mit den immer wieder aufbrechenden Diskussionen um die Einführung von Maschinen- oder Robotersteuern. Wie weit manche Staaten bei der Digitalisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens bereits vorangeschritten sind, schilderte Pestke an Beispielen aus Großbritannien, Estland, Italien und der Volksrepublik China. Er stellte dem die Initiativen DIVA, RABE und NACHTIGAL gegenüber, welche die deutsche Finanzverwaltung derzeit bewegen. Hierzu hatte der DStV im vergangenen Jahr eine Fachkonferenz veranstaltet (vgl. Stbg. 5/2018, S. 236 ff.). Als weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung, welche Steuerpflichtige, Berater und Finanzverwaltungen gleichermaßen betreffen, nannte Pestke die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowohl im privaten, wie auch im staatlichen Bereich und die notwendigen Vorkehrungen gegen Cyber-Kriminalität. Außerdem schilderte er Hintergrund und aktuellen Stand des Projekts Digitaler Finanzbericht. Sodann ging Pestke auf den Bericht der Europaabgeordneten Niedermayer (EVP, CZ) und Kofod (S&D, DK) über Reformempfehlungen des TAX3-Ausschusses in Bezug auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein. Hierzu gebe es 1.284 Änderungsanträge aus den Reihen des Europaparlaments, darunter solche, welche die Selbstverwaltung von Steuerberatern in Frage stellten oder Berufs- und Wirtschaftsvertretern verbieten wollten, gegenüber den Europäischen Institutionen in Angelegenheiten vorstellig zu werden, die den Steuer- oder Finanzbereich betreffen. Pestke bezeichnet solche Vorschläge als undemokratisch, ja demokratiefeindlich. Nachdrücklich wies Pestke auch darauf hin, dass die von der EU geplante Whistleblower-Richtlinie in ihrer derzeit diskutierten Form das Berufsgeheimnis von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gefährde. Hier müsse sich Deutschland sehr anstrengen, im Gespräch mit der EU-Kommission, den anderen EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament zu einer rechtsstaatsgerechten Lösung zu gelangen. In diesem Zusammenhang skizzierte Pestke auch die zurückliegenden und aktuellen Entwicklungen beim EU-Dienstleistungspaket und ging auf das Vertragsverletzungsverfahren ein, welches die EU-Kommission in Bezug auf die Vorbehaltsaufgaben der deutschen steuerberatenden Berufe gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Zum Abschluss seines Referats beleuchtete Pestke den sich durch die geschilderten Entwicklungen abzeichnenden Bedeutungswandel der Steuerfunktion. Gewiss gebe es große Unterschiede in den Bedingungen, unter denen sich große Steuerabteilungen und mittelständische Berater mit dem Steuerrecht auseinanderzusetzen hätten. Bestimmte Fragestellungen beträfen nur die unternehmensinternen Steuerabteilungen, andere nur die freiberuflichen Berater. Trotzdem gebe es große Gemeinsamkeiten: alle seien auf die Beachtung und Einhaltung des Rechts verpflichtet. Alle hätten sich mit einer geradezu unübersehbaren Flut von Regulierungsvorhaben auseinanderzusetzen. Alle sähen sich einem verstärkten Compliance-Druck und einer härteren Gangart in Betriebsprüfungen ausgesetzt. Alle seien schließlich von der zunehmenden Digitalisierung betroffen und hätten – Steuerabteilungen wie externe Berater – mit deren Auswirkungen zu kämpfen. Technologien wie Cloud und Mobile Computing, Big Data, Künstliche Intelligenz und Blockchain bestimmten mehr und mehr den Alltag großer und inzwischen auch weniger großer Unternehmen. Im Zuge der immer stärkeren Digitalisierung und Automatisierung und der immer höheren Compliance-Anforderungen rückten die Steuerabteilungen und externen Steuerberater in Zukunft näher an die Unternehmensleitungen heran, ganz losgelöst von den erheblichen finanziellen Auswirkungen ihrer Arbeit im Bereich der Steuerplanung. Unter dem Einfluss eines zunehmend komplizierten steuerlichen Umfelds und zunehmender steuerlicher Risiken erfahre die Arbeit der Steuerabteilungen und der externen steuerlichen Berater eine deutliche Aufwertung. Immer wichtiger werde es dabei, den Unternehmensspitzen die Bedeutung und Auswirkungen neuer Regulierung zu vermitteln, Steuerstrategien zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten und zu kontrollieren. Im Zuge dessen werden sich die Steuerabteilungen und die externen Steuerberater nach Einschätzung Pestkes auch zunehmend mit den operativen Abteilungen und Einheiten der Unternehmen vernetzen. Nur durch eine frühzeitige und intensive Befassung – auch mit sich erst anbahnenden Regulierungsvorhaben – und durch den Einsatz erheblicher fachlicher, personeller und technischer Ressourcen, würden Unternehmen zukünftig ihren steuerlichen Pflichten noch gerecht werden können. Eine vorausschauende Befassung mit der sich ständig verändernden und verschärfenden Regulierung sei deshalb mehr denn je geboten. Stand: 22.2.2019


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