02.07.2019, Kategorie Archiv Berufsrecht

Befugnisse im Statusfeststellungsverfahren – DStV-Präsident Elster im Gespräch mit Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion

Am 27.6.2019 traf sich der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), WP/StB Harald Elster, mit MdB Johannes Vogel, arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher der FDP, und MdB StB Markus Herbrand, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für die FDP, zu einem fachlichen Austausch in aktuellen berufspolitischen Fragen. In dem Gespräch zeigten sich viele gemeinsame Sichtweisen. Klarstellung im Sozialversicherungsrecht gefordert Im Fokus stand unter anderem die Frage der Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Nach Ansicht des DStV ist mit Blick auf die Beratungswirklichkeit eine gesetzliche Klarstellung zu den sozialversicherungsrechtlichen Kompetenzen der Steuerberater dringend erforderlich, um in diesem Bereich für den Berufsstand und seine Mandanten die nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Elster und Herbrand, der neben seinem Bundestagsmandat eine Steuerberatungskanzlei mit 8 Mitarbeitern führt, waren sich einig: Steuerberater seien regelmäßig im Sozialversicherungsrecht aktiv tätig, dies vor allem im Rahmen von Lohnmandaten. Die Zahl von mehr als 13 Millionen Arbeitnehmern, die monatlich eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung allein mittels DATEV-Software erhalten, verdeutliche die besondere Relevanz, so Elster. Dass Steuerberater dabei typischerweise auch bei der Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Status beraten, sei heute gelebte Beratungspraxis. Als Hauptakteure im Bereich der Lohnbuchhaltung verfügten nur sie über die entsprechende Sachnähe und Sachkunde. De facto handele es sich bei der Statusfeststellung daher um eine Domäne des steuerberatenden Berufs. Dies zeigten nicht zuletzt die umfangreichen Fortbildungsangebote zahlreicher Anbieter, die sich mit Update-Seminaren im Bereich des Sozialversicherungsrechts speziell an den Berufsstand richten. Die Erfahrungen von Elster und Herbrand belegen: Es entspreche zugleich bereits den berechtigten Erwartungen der Mandanten, die eine kompetente Beratung aus einer Hand und eine schnelle Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status erwarteten. Die gesonderte Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Statusfeststellung erscheine ihnen daher regelmäßig als Bürokratismus, zumal alle relevanten Informationen beim Steuerberater bereits vollumfänglich vorliegen. Insoweit – so Elster – bleibe der Gesetzgeber insbesondere mit Blick auf die nach Ansicht des DStV unrichtigen Schlussfolgerungen, die das Bundessozialgericht in dieser Frage gezogen habe (BSG vom 5.3.2014, Az. B 12 R 7/12/ R), aufgefordert, im Interesse des Berufsstands und seiner Mandanten eine praxisgerechte gesetzliche Lösung zu schaffen. Ermutigend seien dabei etwa die Erfahrungen aus Österreich. Das dortige Wirtschaftstreuhandberufsgesetz aus dem Jahr 2017 lege die sozialversicherungsrechtlichen Kompetenzen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in klarer Weise fest und könne damit auch in Deutschland als Vorbild dienen. Elster, Herbrand und Vogel teilten die Ansicht, dass es in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf gebe. Der Gesetzgeber müsse die Unklarheiten in der Praxis zügig gesetzlich klären. Die Gesprächsteilnehmer verständigten sich darauf, das Thema weiter voranzubringen. Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückdrehen Seit Beginn 2006 belastet insbesondere kleine und mittlere Kanzleien ein weiteres Thema aus dem Lohnbereich mit unnötiger Bürokratie: Die damalige Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Seitdem sind Unternehmen verpflichtet, die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu melden. Durch die Fälligkeit im laufenden Monat können die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr auf Basis der gezahlten Entgelte ermittelt werden. Dies führt in der Praxis regelmäßig zu doppelten Prüfungen, Schätzungen und korrigierten Meldungen. Seit Jahren fordert der DStV, die vor 2006 geltende Rechtslage wiederherzustellen (vgl. u.a. DStV-Stellungnahme S 06/16). Elster adressierte diese Problematik gleichfalls im Gespräch mit MdB Vogel. Die FDP-Bundestagsfraktion habe die Bürokratiekosten bereits auf die Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags gerufen, so Vogel. Das Anliegen der Praxis hätten die Freien Demokraten in dem Antrag „Bürokratieentlastung für Unternehmen schaffen – Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben“ (BT-Drs.19/1838) aufgegriffen. Die Bundesregierung sei darin u.a. dazu aufgerufen worden, das Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge auf den drittletzten Werktag des Folgemonats zu verschieben. Die politische Willensbildung in dem Ausschuss für Arbeit und Soziales sei noch nicht abgeschlossen. Vogel bekräftigte, dass die FDP ihre Forderungen weiterhin nachdrücklich vertreten werde. Begleitet wurde Elster von der stellvertretenden DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein sowie dem Referatsleiter Recht und Berufsrecht RA Dipl.-Verw. (FH) Christian Michel. Lesen Sie hierzu auch: DStV zu Gast beim Bundessozialgericht DStV-Spitze im Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) Stand: 28.6.2019


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