Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung? Ja, das geht. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung – auch der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (vgl. EuGH, Urt. v. 15.9.2016, C-518/14; BFH, Urt. v. 20.10.2016, V R 26/15). Der BFH hat in seinem o.g. Urteil Mindestangaben
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