Steuerberater waren bisher nicht verpflichtet, ihre Mandanten im Rahmen eines allgemeinen Steuerberatungsmandats üblichen Zuschnitts auf eine mögliche Insolvenzreife hinzuweisen. Bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz bestand damit keine Hinweispflicht des Beraters etwa gegenüber einer GmbH, dass deren Geschäftsführer eine Überprüfung bezüglich der Insolvenzreife vornehmen bzw. beauftragen muss. Der Steuerberater habe durch seine Aufgabe, Jahresabschlüsse zu
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