Das Jahressteuergesetz 2020 wartet mit einer Vielzahl gesetzlicher Neuregelungen auf. Der DStV richtete seinen Blick in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags insbesondere auf die vermeintliche Verbesserung und präzisere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG. Aber auch bei anderen Themen, wie der Förderung günstiger Wohnraumvermietung, drückt der Schuh. Abschaffung
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte in der Vergangenheit bereits einige Erfolge im Kirchensteuerabzugsverfahren verbuchen können. Diese finden sich nun in einem Entwurf eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder wieder. Dazu hat der DStV kürzlich Stellung genommen (Stellungnahme S 15/15). Eine entscheidende Erleichterung, wonach der Hinweis auf die Regelabfrage nur noch einmal
Bisher keine Kommentare