23.07.2021, Kategorie Allgemein Berufsrecht Europa Steuerrecht

Startschuss: Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus ab sofort möglich

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Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus möglich. Sie kann für die Fördermonate Juli bis September 2021 beantragt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Die Antragstellung muss wie bei früheren Hilfsprogrammen über Berufsangehörige als sogenannte Prüfende Dritte erfolgen.

 

Die neue Überbrückungshilfe III Plus bildet die nunmehr vierte Phase der staatlichen Überbrückungshilfen. Ihre Bedingungen entsprechen im Wesentlichen denjenigen der bisherigen Überbrückungshilfe III. Ein Kurzüberblick zur Überbrückungshilfe III Plus mit den wesentlichen Änderungen und Erweiterungen ist über die Webseiten des BMWi abrufbar.

 

Neu ist etwa eine besondere Personalkostenhilfe in Form der sogenannten Restart-Prämie. Sie soll Unternehmen dabei unterstützen, Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückzuholen, neu einzustellen oder anderweitig die Beschäftigung zu erhöhen. Daneben sollen besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft zusätzliche Förderungen beantragen können.

 

Unternehmen in der Krise soll zudem erleichtert werden, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Dazu sollen etwa auch Gerichtskosten, die in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anfallen, in einem bestimmten Umfang ersetzt werden können.

 

Schließlich sollen auch bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und zur Digitalisierung weiterhin gefördert werden. Neu ist: Künftig soll eine Positivliste mehr Klarheit schaffen, welche Maßnahmen konkret förderfähig sind. Die Liste ist als Anhang dem FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III Plus beigefügt. Der Katalog bietet in gewohnter Weise ausführliche Erläuterungen auch zu allen weiteren Antragsvoraussetzungen.

 

Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31.10.2021 über das bekannte Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Bei Erstantragstellung bis zum 30.9.2021 sollen ebenso wie bei den bisherigen Programmen im Interesse einer schnellen Hilfeleistung auch weiterhin Abschlagszahlungen gewährt werden.


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