10.02.2015, Kategorie Archiv

Diskussionsentwurf „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“

DStV-Stellungnahme S 02/15 an das Bundesministerium der Finanzen/ Herrn MD Sell Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Sell, haben Sie vielen Dank für die Gelegenheit zum von Bund und Ländern erarbeiteten Diskussionsentwurf zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Stellung nehmen zu können. Gerne nimmt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) diese Möglichkeit wahr und teilt Ihnen im Weiteren sowie in der anliegenden tabellarischen Übersicht seine Anregungen zu ausgewählten Aspekten mit. Der DStV begrüßt es außerordentlich, dass er bei den geplanten grundlegenden Neuerungen in einem frühen Stadium der Überlegungen und vor Veröffentlichung eines Referentenentwurfs eingebunden wird. Der DStV befürwortet ausdrücklich die angestrebte weitere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens, da mit dem elektronischen Verfahren Vorteile in der Praxis wie eine Entlastung von bürokratischem Aufwand oder eine Beschleunigung des Veranlagungsverfahrens erzielt werden können. Durch die so gewonnenen Spielräume können in den Kanzleien beispielsweise die Beratungsschwerpunkte überdacht und neu ausgerichtet werden. Im Sinne des Berufsstands der Steuerberater unterstützt der DStV daher die Bemühungen, insbesondere das steuerliche Massenverfahren durch strukturelle Umgestaltungen der Kommunikationswege zu optimieren. Dabei liegt es auf der Hand, dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Der vorgestellte Diskussionsentwurf ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie ambitioniert die künftigen Projekte sind. Auch wenn sie für alle Verfahrensbeteiligten eine mittel- bis langfristige Herausforderung bedeuten, sollte der Beginn der Umsetzung der zu Recht identifizierten Maßnahmen grundsätzlich nicht verzögert werden. Der DStV folgt der in der Einführung des vorgelegten Entwurfs formulierten Leitlinie des Gesamtvorhabens, das Besteuerungsverfahren zum Nutzen aller Verfahrensteilnehmer (Bürger und Unternehmen, ihrer Berater und der Steuerverwaltung) fortzuentwickeln (Rz.: 3). In diesem Sinne muss bei der Umsetzung maßgeblich darauf geachtet werden, dass die Risiken und Lasten gleichmäßig verteilt werden und die Maßnahmen nicht nur zu Gunsten der Finanzverwaltung wirken. Damit das Gesamtkonzept dem Ziel einer gleichmäßigen Risiko- sowie Lastenverteilung gerecht wird, bedarf es aus Sicht des DStV zuvorderst eines in zeitlicher Hinsicht ausgewogenen Ineinandergreifens der geplanten gesetzlichen sowie untergesetzlichen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang bewertet es der DStV sehr positiv, dass er zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit erhält, die Überlegungen im Detail kritisch auf ihre Praxisrelevanz zu überprüfen und konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Um einen abgestimmten Ausgleich zwischen den in anliegender Tabelle ausgeführten Hinweisen sowie Anregungen und den Vorstellungen der Finanzverwaltung zu gewährleisten, sollten bei der weiteren Vorgehensweise ausreichende Vorbereitungszeiten vorgesehen werden. Eine zeitlich vorgelagerte Umsetzung von Maßnahmen, die die Steuerpflichtigen und die Steuerberater belasten, und eine erst zeitlich nachgelagerte Umsetzung positiv wirkender Maßnahmen würde die Akzeptanz sowie Unterstützungsbereitschaft und damit das erfolgreiche Gelingen des Gesamtvorhabens empfindlich konterkarieren. Zudem muss den Steuerpflichtigen sowie der Beraterschaft ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf die Neuerungen einzustellen. Der DStV empfiehlt daher ein Inkrafttreten der gesetzlich geplanten Maßnahmen am 01.01.2017. Darüber hinaus sollte weiterhin aus in der Vergangenheit angegangenen IT-Projekten gelernt werden und in Pilotprojekten die technischen Prozesse sowie rechtlichen Wirkungen mit allen Verfahrensbeteiligten erprobt werden. Gerne zieht der DStV an dieser Stelle als Beispiel die aus seiner Sicht ausgesprochen erfolgreich verlaufene Pilotphase für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) heran. In diesem Einführungsprojekt ist es gelungen, auf transparenter Ebene und im Dialog etwaige technische sowie rechtliche Bedürfnisse zu verifizieren und Fehlerquellen vorzubeugen. Auch wenn im Rahmen der ELStAM im Detail noch Fortentwicklungs- sowie Verbesserungspotenziale bestehen, ist der inzwischen überwiegend reibungslose Verlauf doch ein Beleg dafür, wie fruchtbar und akzeptanzfördernd solche Einführungsphasen wirken können. Für ergänzende Erörterungen zu dem Diskussionsentwurf stehen wir Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung. mit freundlichen Grüßen gez. StB/WP Harald Elster Anlage: Besonderer Teil DStV-Stellungnahme 02/15 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme zum Download:

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