11.05.2015, Kategorie Archiv

Reform der Abschlussprüfung: DStV im Gespräch mit der WPK

Mit der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Abschlussprüfung durch das BMJV schreitet die Reform der Abschlussprüfung voran. DStV-Präsident Harald Elster, die Vizepräsidenten Prof. Dr. H.-Michael Korth und Marcus Tuschen sowie DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Axel Pestke und Europareferent René Bittner trafen sich am 23.4.2015 mit WPK-Präsident Gerhard Ziegler, den Vizepräsidenten Dr. Hans-Friedrich Gelhausen und Gerhard Albrecht sowie den Geschäftsführern Peter Maxl und Dr. Reiner Veidt, um den aktuellen Sachstand zu besprechen und die diesbezüglichen Positionen des DStV zu erläutern. Referentenentwurf des BMJV: Einheitlicher Bestätigungsvermerk für alle Prüfungen nicht zielführend Der im April veröffentlichte Referentenentwurf des Justizministeriums befasst sich mit der Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorgaben des neuen europäischen Rechtsrahmens für die Abschlussprüfung. Unter anderem werden hier die in der Abschlussprüferverordnung vorgesehene Verbindlichkeit der internationalen Prüfungsstandards (ISA) sowie Vorgaben bezüglich des Bestätigungsvermerks geregelt. Der im Entwurf vorgesehene einheitliche Bestätigungsvermerk für alle Prüfungen ist nach übereinstimmender Ansicht des DStV und der WPK nicht zielführend, da weitergehende Berichtspflichten auch für mittelgroße Unternehmen übernommen und offengelegt werden müssten. Aufsichtsbehörde sollte nicht an die BaFin angegliedert werden Das BMWi hatte mitgeteilt, dass es keine eigenständige Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer geben soll, sondern dass diese an eine bestehende Behörde angegliedert werde. Sollte an dieser Auffassung festgehalten werden, spricht sich der DStV gegen eine Angliederung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Wie derzeit bei Finanzdienstleistungsunternehmen zu beobachten, verursacht die Prüfung durch die BaFin nicht unerhebliche Kosten. Diese würden zukünftig nicht nur auf Prüfungsgesellschaften mit Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse zukommen. Durch die Letztverantwortung für die Berufsaufsicht kämen auch höhere Kosten auf alle WPK-Mitglieder zu. Einigkeit bestand darüber, dass die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen für die Ausübung der Letztverantwortung bei einer Angliederung an eine bestehende, berufsfremde Behörde noch größer ist. Umsetzung der europäischen Vorgaben im Sinne der kleinen und mittleren Praxen Die DStV-Vertreter setzten sich in den Gesprächen dafür ein, sich auch weiterhin an den Belangen der kleinen und mittleren Praxen zu orientieren. So sollten Maßnahmen unterbleiben, die zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen. Auch für kleine Praxen sollte es wirtschaftlich möglich und attraktiv sein, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Kritisch bewertete der DStV den Vorstoß der WPK, angestellten Nicht-Berufsträgern eine Beteiligung von bis zu 24,9 % an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu ermöglichen. Diese Regelung würde von kleinen Praxen nicht benötigt. Demgegenüber berge diese Öffnung der Fremdkapitalbeschränkungen das Risiko, dass ähnliche Regelungen bei anderen freien Berufen eingeführt werden. Stand: 11.5.2015


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

53 − = 49