01.11.2016, Kategorie Archiv

Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern nimmt Kassengesetz bei Klimatagung erfolgreich in den Fokus

Für den 19.10.2016 luden der Steuerberaterverband, die Steuerberaterkammer sowie das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Klimatagung ein. Sie setzten damit die langjährige Tradition eines Gedankenaustausches zu aktuellen fiskal- und berufspolitischen Themen fort. Im Zentrum der Erörterungen stand unter anderem das Gesetzgebungsverfahren zum „Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Vor rund 40 Steuerberatern sowie Vertretern aus der Finanzverwaltung und Richterschaft legten das Finanzministerium sowie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ihre jeweilige Sicht auf das Vorhaben dar. Nach einführenden Worten durch Ministerialrat Günter Engelhard, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, zur Ausgangssituation des Vorhabens gab StBin/RAin Sylvia Mein, Leiterin der DStV-Steuerabteilung, einen Überblick über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sie ging dabei auf den aktuellen Verfahrensstand, die Strukturen des geplanten Sicherheitskonzepts sowie das DStV-Engagement während des Gesetzgebungsverfahrens ein. Die Planungen seien grundsätzlich der richtige Schritt, um die gegenwärtigen Unsicherheiten bei Betriebsprüfungen im bargeldintensiven Gewerbe sowie Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Allerdings müsse aus Sicht der Praxis darauf geachtet werden, dass die Regelungen nicht neues Streitpotenzial durch unbestimmte Rechtsbegriffe schaffen. Zudem dürften die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht angehoben sowie die steuerehrlichen Unternehmer wirtschaftlich nicht über Gebühr belastet werden. Bis zum Beschluss der Bundesregierung seien insoweit wichtige Kritikpunkte aus der Praxis aufgegriffen worden. Beispielsweise seien im Regierungsentwurf die elektronischen Archivsysteme für Kassendaten nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, von der Zertifizierungspflicht umfasst. Auch der Anwendungszeitpunkt für bauartbedingt nicht aufrüstbare Kassen ab 1.1.2023 sei im Vergleich zu den Planungen im Referentenentwurf eine praxisgerechte Lösung. Trotz der positiven Entwicklungen zeigte Mein Nachbesserungsbedarf auf. Beispielsweise könne das Recht der Finanzverwaltung zur unangekündigten Einsichtnahme beim Steuerberater in die Daten des Steuerpflichtigen bei Nachschauen belastende Konsequenzen für die Kanzleien haben. Ministerialrat Engelhard stellte im Anschluss die Bewertung sowie Bedenken des Bundesrats zum Regierungsentwurf vor. Zu befürchten sei, dass der Entwurf außer höheren Kosten für alle Beteiligten keine weitere Wirkung entfalten würde. Eine generelle Belegausgabepflicht sei unbedingt erforderlich. Nur sie erlaube wirkungsvolle Kontrollen der konkreten Funktion und Nutzung der Registrierkassen. Deshalb müssten die Belege über prüfbare Sicherheitsmerkmale verfügen. Des Weiteren sei ein zentrales Verzeichnis über alle technischen Sicherheitseinrichtungen unumgänglich. Nur wenn die Finanzverwaltung jederzeit einfach ermitteln könne, welche Registrierkassen bzw. Sicherheitseinrichtungen bei einem Steuerpflichtigen im Einsatz sind, könne von der Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden. Entsprechende Vorgaben seien absoluter Standard bei bestehenden internationalen Sicherheitslösungen. Zudem spreche sich der Bundesrat dringend für die Zulassung des INSIKA-Verfahrens aus. Mit INSIKA existiere ein Verfahren, das herstellerneutral sowie auf Basis der Anforderungen der Finanzbehörden entwickelt worden sei. Es sei praktikabel, erprobt, bewährt, preiswert und unmittelbar einsetzbar. Schließlich solle die Frist bis zur verpflichtenden Nutzung von Sicherheitseinrichtungen so gewählt werden, dass schnell ein fairer Wettbewerb sowie ein gleichmäßiger Steuervollzug erreicht werde. Bei Zulassung des INSIKA-Verfahrens hob Engelhard insoweit den 1.1.2020 hervor. Im Anschluss an die Vorträge folgten zwischen den Teilnehmern intensive Erörterungen über die aktuelle Situation bei Betriebsprüfungen. Der Austausch während der gelungenen Veranstaltung zeigte, dass das Regelungsvorhaben zumindest in Teilbereichen Abhilfe schaffen könnte. Stand: 31.10.2016 Lesen Sie hierzu auch: DStV setzt sich in der Anhörung des Bundestags zum Kassengesetz für Belange der Beratungspraxis ein Klingeln die manipulierten Kassen schon bald nicht mehr? DStV-Stellungnahme S 09/16 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen DStV fordert mehr Rechtssicherheit beim Gesetzentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulationen DStV-Stellungnahme S 05/16 zum BMF-Referentenentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen


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