26.01.2017, Kategorie Archiv Berufsrecht

DStV fordert: Keine doppelte Berufsaufsicht bei Prüfungen nach Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) entwickelt die Vorschriften der Verpackungsverordnung (VerpackV) weiter und gibt ihnen einen gesetzlichen Rahmen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass bei der neu einzurichtenden „Zentralen Stelle“ ein Prüferregister eingerichtet werden soll. Außerdem werden ihr Aufsichtsrechte über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingeräumt, die Vollständigkeitserklärungen prüfen. Hiergegen wendet sich der DStV in seiner Stellungnahme B 01/17 an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Verpackungsgesetz sieht weiterhin Prüfungsrecht für Steuerberater vor Wie schon in der VerpackV sind Unternehmen auch im VerpackG zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung bis zum 15.5. des Folgejahres verpflichtet. Dort müssen alle im Kalenderjahr erstmals in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen aufgelistet werden. Die Vollständigkeitserklärung ist auch weiterhin durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Registerpflicht bei der zentralen Stelle? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Prüfer, welche die Durchführung einer solchen Prüfung beabsichtigen, sich vorab bei der neu einzurichtenden „Zentralen Stelle“ registrieren müssen. Dies betrifft neben registrierten Sachverständigen auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Ziel der Vorschrift ist es, die Berufsberechtigung der Berufsangehörigen sicherzustellen. Nach Ansicht des DStV entsteht durch diese Registerpflicht kein Mehrwert bei Berufsträgern, die schon bei ihrer Selbstverwaltungsinstitution Mitglied sind und deren Berufszugehörigkeit durch öffentliche Register im Internet überprüfbar ist. Das Register sollte daher nur unverkammerte Berufe betreffen. Gegen parallele Berufsaufsicht über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Der zentralen Stelle werden weiterhin Aufsichtsrechte über die Prüfer der Vollständigkeitserklärungen zugeteilt. Dies betrifft beispielsweise die Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung. Der DStV spricht sich dafür aus, dass keine parallelen Aufsichtsstrukturen mit der zentralen Stelle aufgebaut werden. Die Berufsaufsicht wird effektiv über die Kammern ausgeübt und sollte daher ausschließlich durch diese erfolgen. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags berät am 26.1.2017 über den Gesetzentwurf. Stand: 25.1.2017


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